Casinogewinn - Besteuerung von Casino-Gewinnen

“Muss ich ausländische Gewinne aus Online-Casinos in meinem Heimatland wie zum Beispiel Deutschland, Österreich oder der Schweiz versteuern ??? “

NEIN. Gewinne aus Spielcasinos sind grundsätzlich steuerfrei und unterliegen weder der Einfuhrsteuer (Zoll) noch irgendwelchen anderen Einkommens-Steuern in den oben genannten Ländern.

Roulette-Gewinne oder auch andere Gewinne aus Spielbanken-Online sind steuerfreie Gewinne aus dem Casino. Es gibt eine Menge an Spielern, welche sich so steuerfrei ein kleines Vermögen nebenbei verdienen! Nicht selten liegen die monatlichen Verdienste eines professionellen Roulette-Spielers bei mehr als  10.000.- EURO monatlich und diese Einnahmen sind 100% steuerfrei. Die einzigen Beträge worauf ein so genannter “High Roller” Steuern zahlen muss, sind die Zinsengutschriften aus dem angesammelten Vermögen, was allgemein üblich ist.

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Besteuerung von Gewinnen

Die Besteuerung: Glückspielgewinne sind steuerfrei, weshalb sie oft im Zusammenhang mit Schwarzgeld oder Geldwäsche gebracht werden. Dies ist allerdings ein Trugschluss, da Geldwäsche die Umwandlung von Bargeld in Buchgeld bedeutet. Weil Gewinne aus Spielkasinos in Deutschland generell in bar und ohne Quittung ausgezahlt werden, kann in Spielbanken also gar keine Geldwäsche im ursprünglichem Sinne stattfinden. Wäre diese Aussage richtig, so könnte man Spielkasinos aus dem Geldwäschegesetz komplett streichen, in welchem Spielbanken explizit genannt werden und die Identifizierungspflicht ab einem im Wert von 1.000 Euro festgesetzt ist.

Die Financial Intelligence Unit des Bundeskriminalamts ( BKA/ FIU ) stellte im Jahresbericht 2003 auf Seite 12 zu diesem Thema folgendes fest: „Trotz der weit verbreitenden Vermutung der Nutzung von Spielbanken für Geldwäscheaktivitäten wurde der FIU im Jahr 2003 von Spielbanken nur eine einzige Verdachtsmeldung gemeldet.“ Nach Einschätzung des Bundeskriminalamts besteht aber trotzdem der Verdacht, dass Spielkasinos für Geldwäsche genutzt werden. Es gibt unzählige Varianten, Spielkasinos für Geldwäsche zu nutzen, diese können z.B. in der Ausstellung von Schecks seitens des Spielcasinos oder in der Eröffnung von Spielkapitalkonten zur Verwendung für Spieler bestehen. Jedoch dämpfen die hohen Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel den politischen Willen, die Geldwäsche bei der in Spielbanken unerlässlichen Kapitalbewegung mit gesetzlichen Mitteln wirkungsvoller zu unterbinden. Im Bericht zur 174. Sitzung der Innenminister-Konferenz der Länder vom 8. Juli 2004 in Kiel äußerte das Bundesinnenministerium seine Sorge über die unzureichende Implementierung der Geldwäschevorschriften in Spielkasinos. Zitat: „Im Rahmen einer Umfrage im Jahr 2003 hat das Bundesministerium des Innern angesichts der auffallend geringen Zahl von Ersthinweisen aus dem Bereich der Spielkasinos in den Jahren 1998 bis 2002 allerdings Zweifel an der ausreichenden Ausübung der Geldwäschevorschriften in diesem Bereich geäußert.“

In den Annexes zum Jahresbericht 2003–2004 machte die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) auf Lücken bei den Regeln zur Geldwäsche Bekämpfung in Deutschland aufmerksam. Konkret kritisierte die FATF in Annex C, dass es in Deutschland an speziellen Strafbestimmungen für Fälle fehle, in denen unterlassen wurde, die Behörden über Geldwäsche verdächtige Geldtransaktionen zu informieren. Seit dem 15. Juni 2003 müssen alle Mitgliedstaaten der EU die Zweite Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2001/97) in einzelstaatliches Recht umgesetzt haben. In der Zweiten Geldwäscherichtlinie werden auch Kasinos erfasst. Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes, zuletzt in der Rechtssache C-243/01 Piergiorgio Gambelli u. a. vom 6. November 2003, dürfen die EU-Mitgliedsstaaten Glücksspiele nur aus Gründen des Allgemeininteresses – wie dem Schutz vor Geldwäsche oder Spielsucht – beschränken.

Quelle / wikipedia